Aktuell

Fahrzeugzulassung: Wichtiges zu den Schaltergeschäften und zu den Exportkontrollschildern ab dem 1. Juni 2026

  • 27.05.2026

Schaltergeschäfte vor Ort

Ab dem 1. Juni 2026 werden an unseren Schaltern der Fahrzeugzulassung neu maximal zwei Geschäfte pro Besuch direkt bearbeitet. Ab drei und mehr Geschäften erfolgt die Bearbeitung im Backoffice.

Bezug von Exportkontrollschildern

Ebenfalls ab dem 1. Juni 2026 ist der Bezug von Exportkontrollschildern nur noch bis 15.30 Uhr möglich (Montag bis Freitag). Wir bitten Sie, diese Anpassung bei Ihrer Planung entsprechend zu berücksichtigen.

Diese Regelungen dienen der Reduktion von Wartezeiten an unseren Schaltern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bau- und Justizdepartement