Abfallrechtliche Bewilligung
Entsorgungsunternehmen, die Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen, benötigen eine Bewilligung. Kantonale Bewilligungsbehörde ist das Bau- und Justizdepartement (vertreten durch das AfU).
Die Behörde bestätigt mit der Bewilligung, dass die Bewilligungsempfängerin über die nötigen Anlagen, Einrichtungen und Fachleute verfügt, damit die zur Annahme beantragten Abfälle umweltverträglich entsorgt werden können.
Erteilung einer abfallrechtlichen Bewilligung
Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung benötigen, können online einen Antrag stellen.
Abfallrechtliche Bewilligung |
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Beschreibung |
Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung benötigen, können einen Antrag stellen mit diversen Angaben zum Betrieb und den Tätigkeiten. |
Formulare | |
Hinweis |
Das Formular kann nur als PDF gespeichert werden. Die Einträge können nicht in zwei Anläufen erfolgen. |