Entsorgung von Alt- und Restbeständen
Restbestände von Pestiziden gelten als Sonderabfälle. Sie dürfen gemäss dem Umweltschutz- und Chemikaliengesetz nicht via Hauskehricht oder via Kanalisation entsorgt werden.
Kleinmengen müssen von den Verkaufsstellen kostenlos zurückgenommen werden. Eine Alternative bietet die Sonderabfallsammlung in den Gemeinden. Genauere Informationen zu den Sonderabfallsammlungen liefern die Abfallkalender der Einwohnergemeinden.
Pilot 2019: Zwei Tonnen fachgerecht entsorgt
Im Rahmen eines Pilotprojekts der Aktion "Ig bi suber" wurden im Herbst 2019 in 19 Solothurner Gemeinden rund zwei Tonnen Pestizide und Dünger gesammelt und der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Gemäss Stichproben setzte sich das Sammelgut aus einem Drittel Düngemittel, einem Drittel Insektiziden sowie einem Drittel übriger Giftstoffe (Herbizide, Fungizide etc.) zusammen. Ein Viertel der zurückgegebenen Mittel waren gar nicht mehr für die Verwendung zugelassen. 2020 wurde die Sammelaktion in den restlichen Gemeinden des Kantons weitergeführt.
Was passiert mit den entsorgten Pestiziden?
Die Stoffe werden von einem Sonderabfall Unternehmen fachgerecht entsorgt. Die giftigen Stoffe werden einem Hochtemperaturofen zugeführt. Dieser spezielle Ofen generiert Temperaturen von 1'100°C bis 1’200°C. Die Temperatur eines normalen Verbrennungsofens reicht für Sonderabfälle nicht aus.
Vermeiden statt entsorgen
Das Vermeiden giftiger Abfälle sollte immer über der Entsorgung stehen.