Muster-Reglemente Siedlungswasserwirtschaft

Die bestehenden und in die Jahre gekommenen Musterreglemente für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung wurden komplett überarbeitet. Sie berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsentscheide sowie die Empfehlungen der Fachverbände und des Preisüberwachers.

Technische Reglemente

Im Abwasserreglement werden unter anderem die Voraussetzungen geschaffen für:

  • eine Förderung des im GEP festgelegten Umgangs mit dem Niederschlagswasser bei bestehenden Liegenschaften;
  • eine Übernahme der Aufnahmen der privaten Hausanschlüsse durch die Gemeinde. Dadurch können die Gemeinden ihre Aufsichtspflicht gegenüber den privaten Liegenschaftsentwässerungen aktiv wahrnehmen.

Im Wasserreglement werden die Zuständigkeiten für die Wasserversorgung in der Gemeinde geregelt.

Gebührenreglemente Wasserversorgung und Abwasser

Bei den aufeinander abgestimmten Gebührenreglementen sind einige Neuerungen enthalten:

  • Die einmaligen Anschlussgebühren sollen sowohl für die Wasserversorgung als auch für die Abwasserentsorgung auf Belastungswerte «Loading Units», LU ) abgestützt werden. Zusätzlich wird die entwässerte Fläche als Bemessungskriterium für die Anschlussgebühren Abwasser (Anteil Niederschlagswasser) berücksichtigt.
  • Es werden sowohl für die Wasserversorgung wie auch für die Abwasserentsorgung zwei verschiedene Gebührentarife empfohlen, das Modell Staffeltarif und das Modell Grund-gebühr / Verbrauchsgebühr. Der Anteil der Grundgebühren soll jeweils zwischen 50% und 70% betragen. Für die Abwasserentsorgung werden eine jährliche Niederschlagsabwassergebühr erhoben und Anreize für das Versickern von Niederschlagswasser geschaffen.
  • Grosse Einleiter von Fremdwasser sollen neu mit einer jährlichen mengenabhängigen Fremdwassergebühr belastet werden.