Öffentliche Planauflagen
(Nicht abschliessende Aufzählung. Als rechtsverbindlich gelten die Publikationen im Amtsblatt oder die Dokumente an den offiziellen Auflageorten in gedruckter Form.)
(Nicht abschliessende Aufzählung. Als rechtsverbindlich gelten die Publikationen im Amtsblatt oder die Dokumente an den offiziellen Auflageorten in gedruckter Form.)