Kosten des öffentlichen Verkehrs

Die Kosten für den öffentlichen Verkehr (öV) betragen im Kanton Solothurn rund 93 Mio. CHF, welche gemeinsam vom Bund, dem Kanton und den Gemeinden getragen werden. Nach Abzug der Bundes- und Gemeindeanteile verbleibt dem Kanton ein Betrag von 42 Mio. CHF (Stand 2023).

Die Kosten des öffentlichen Verkehrs im Kanton Solothurn setzen sich zusammen aus Abgeltungen, d. h. ungedeckte Betriebskosten der Transportunternehmen im Orts- und Regionalverkehr, Subventionen an Tarifverbunde (bis 2019 Libero und Tarifverbund Nordwestschweiz TNW, seit 2021 nur noch TNW) sowie Beiträge an den Bahninfrastrukturfonds BIF.

Der Bund beteiligt sich an den ungedeckten Kosten des Regionalverkehrs und übernimmt 45 % der Abgeltungen. An Leistungen für Linien des Ortsverkehrs beteiligt sich der Bund nicht, diese müssen vom Kanton und den Gemeinden allein getragen werden.

Die Verteilung der öV-Kosten auf Kanton und Gemeinden regelt die «Verordnung über den öffentlichen Verkehr (ÖVV), wobei der Kanton 63 % zu tragen hat. Die Gemeindekosten werden zu 30 % nach Einwohnerzahl und zu 70 % nach dem Angebot verteilt. Gemeinden, deren Pro-Kopf-Belastung für den öV das 2-fache des kantonalen Durchschnitts übersteigt, werden vom Kanton entlastet.

Der Unterhalt und der Ausbau der Bahninfrastruktur werden aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert, an den der Kanton Solothurn mit der Umsetzung von FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) jährlich einen pauschalen Beitrag leistet. Darüber hinaus unterstützt der Kanton in Einzelfällen weitere Infrastrukturprojekte.