A1-Ausbau Gäu: Projektergänzungen

Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 beauftragte der Kantonsrat im Rahmen eines fraktionsübergreifenden dringlichen Auftrags mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Verhandlung zu treten, um beim Ausbau der A1 auf sechs Spuren im Gäu Zusatzmassnahmen wie Tunnel, Einhausungen oder Lärmschutzwände zu erwirken. Als Grundlage der Verhandlungen seien dabei die Resultate des Schlussberichts des «Runden Tisches» vom 28. August 2020 heranzuziehen. Insofern der Kanton Solothurn diesbezügliche Kosten zu tragen hätte, sei dem Kantonsrat eine Finanzierungsvorlage vorzulegen.

Der Regierungsrat beauftragte am 2. Februar 2021 das Bau- und Justizdepartement mit Beschluss Nr. 2021/98 damit, die als Projektidee vorliegenden Resultate des «Runden Tisches» in Bezug auf die für eine Kreditbotschaft notwendigen Kostengenauigkeit von +/- 20 % weiterzubearbeiten; dies in enger Zusammenarbeit mit dem ASTRA.

Die im Folgenden ausgewiesenen Kosten basieren auf der Arbeit des unabhängigen Kostenplaners. Sie schliessen die Betriebs- Unterhaltskosten nach Massgabe der Kalkulationsgrundlagen des ASTRA sowie die Mehrwertsteuer von 7.7% ein. 

Die Materialisierung der Lärmschutzwände erfolgt im Zuge der Detailprojektierung.

Im Ausführungsprojekt (AP) des ASTRA vorgesehene Lärmschutzmassnahmen

Zusätzliche Varianten im Rahmen der Projektergänzungen

Alternative Lärmschutzmassnahmen