Aktuell

Ab 1. Juli 2025: Führerprüfung mit Fahrassistenzsysteme (FAS)

  • 13.06.2025

Beachten Sie, dass anlässlich der praktischen Führerprüfung die im Prüfungsfahrzeug verbauten FAS ab dem 1. Juli 2025 prüfungsrelevant werden.

  • Viele der bekannten Fahrassistenzsysteme (FAS) wie der adaptive Tempomat, der Spurwechselwarner (Totwinkelwarner), der Spurhalte- oder Parkassistent sind in der aktuellen Fahrzeuggeneration serienmässig verbaut.
  • Der richtigen Fahrzeugbedienung, vor allem dem Umgang mit den FAS und deren bestimmungsgemässe Nutzung mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollen durch eine Anpassung der Fahrausbildung und der praktischen Führerprüfung Rechnung getragen werden.
  • Insbesondere Neulenkende sollen sensibilisiert werden, sich vor der Fahrt mit der Fahrzeugbedienung vertraut zu machen. Dazu gehören die Kontrolle von Fahrzeug und Ausrüstung, die Vorbereitung im Stand sowie Kenntnisse über die im Fahrzeug verbauten FAS und deren bestimmungsgemässe Anwendung.

Motorfahrzeugkontrolle

Prüfstelle: Wangen bei Olten

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