Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen (BAB und BB)
Eine Berufsausübungs- und/oder Betriebsbewilligung (BAB und BB) erhalten Personen bzw. Einrichtungen, welche die geltenden Vorschriften des Gesundheitsgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Gesundheitsgesetz erfüllen.
Listen bewilligungspflichtiger Berufe und Einrichtungen
- Bewilligungspflichtige Berufe(pdf, 42KB)
- Bewilligungspflichtige Einrichtungen(pdf, 43KB)
Siehe auch Zulassungsstopp
Die wichtigsten Punkte und Fragen werden in den Merkblättern des Gesundheitsamtes beantwortet:
Infoblätter
Bewilligungsgesuche können per Post/E-Mail oder online (siehe Kasten unten) eingereicht werden.
Bewilligungen/Meldungen für Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Bewilligungen/Meldungen für Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens |
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Beschreibung |
Einer Berufsausübungsbewilligung des Departements bedarf, wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt. Einer Betriebsbewilligung bedürfen ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens veröffentlicht (vgl. oben). |
Formulare |
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Hinweis |
Bitte halten Sie die erforderlichen Dokumente in elektronischer Form für die Übermittlung bereit. |