Kantonszahnarzt
Für die Schulzahnpflege sind die Gemeinden zuständig.
Für die Umsetzung stehen den Gemeinden diverse Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung. Diese stammen zum grössten Teil aus dem Leitfaden 'Schulzahnpflege - eine Anleitung für Gemeinden und Schulzahnärzte' der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO. Dieser kann mit einem Talon bei der SSO bestellt werden.
Für Fragen betreffend Schulzahnpflege wenden Sie sich bitte an den Kantonszahnarzt Dr. med. dent. Lando Schlageter (Tel. 062 296 06 60).
Diverses Informations- und Unterrichtsmaterial (Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen)
Merkblätter und Mustervorlagen
- FAQ betreffend die Reglemente über den schulärztlichen Dienst und über die Schulzahnpflege(pdf, 69KB)
- NEU Leitfaden Schulzahnpflege.pdf(pdf, 140KB)
- NEU Musterreglement Schulzahnpflege(doc, 93KB)
- NEU Mustervetrag Schulzahnpflege(doc, 71KB)
- Revidierter Tarif 2018 Schulzahnpflege(pdf, 94KB)
- Muster zur Dispensation von der Fluoridanwendung bei Zahnbürstübungen(pdf, 225KB)
- Infoblatt Zahngesundheitserziehung durch Lehrpersonen anstelle von Schulzahnpflege-Instruktorinnen(pdf, 84KB)
- Merkblatt Zahnunfall(pdf, 247KB)
- Anleitung Zahnbuerstübungen und Fluoridanwendung(pdf, 334KB)
Meldung Selbstdeklaration durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
Meldung Selbstdeklaration durch Zahnärztinnen und Zahnärzte |
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Beschreibung |
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Medizinprodukte (MEP) gemäss Medizinprodukteverordnung (MepV, 812.213) einsetzen und aufbereiten müssen sich beim Gesundheitsamt melden, indem sie eine Selbstdeklaration einreichen. |
Formulare |
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