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Meldung Selbstdeklaration durch Zahnärztinnen und Zahnärzte
Ergebnis
Gemeldeter Einsatz und Aufbereitung von Medizinprodukten (MEP)
Beschreibung
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Medizinprodukte (MEP) gemäss Medizinprodukteverordnung (MepV, 812.213) einsetzen und aufbereiten müssen sich beim Gesundheitsamt melden, indem sie eine Selbstdeklaration einreichen.
Formulare
Zuständigkeit
Gesundheitsamt, Gesundheitsversorgung
Vorbedingungen
Sie sind in Besitz einer Berufsausübungsbewilligung und wollen Medizinprodukte (MEP) gemäss Medizinprodukteverordnung (MepV, 812.213) einsetzen und aufbereiten.
Erforderliche Dokumente
Keine.
Kosten
Keine.
Frist
Keine.
Dauer
Mit der Meldung ist das Verfahren beendet.
Rechtliche Grundlagen
Art. 76 Abs. 3 Bst. c Medizinprodukteverordnung (SR 812.213)
Vorgehen
Nur Meldung.