Beendigung Aufenthalt/Rückstufung
Erlöschen
Eine Bewilligung erlischt:
- mit der Abmeldung ins Ausland
- mit der Erteilung einer Bewilligung in einem anderen Kanton
- mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bewilligung
- mit der Ausweisung
- mit (dem Vollzug) der rechtskräftigen Landesverweisung
Wird die Schweiz ohne Abmeldung verlassen, so erlischt:
- eine Kurzaufenthaltsbewilligung nach drei Monaten
- eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach sechs Monaten
Widerruf/Nichtverlängerung
Eine Bewilligung kann widerrufen oder nicht verlängert werden:
- wenn im Bewilligungsverfahren falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen werden
- strafrechtliche Verurteilungen vorliegen und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird
- bei Schuldenwirtschaft
- eine Bedingung nicht eingehalten wird (wie beispielsweise Zusammenwohnen, Besuch von Sprach- und Integrationskursen etc.)
- bei Sozialhilfeabhängigkeit
- bei rechtsmissbräuchlicher Erschleichung des Schweizer Bürgerrechts
- eine Integrationsvereinbarung ohne entschuldbaren Grund nicht eingehalten wird
Rückstufung
Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden, wenn die Integrationskriterien nicht erfüllt sind. Bei der Beurteilung der Integration werden berücksichtigt:
- die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- die Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- die Sprachkompetenzen
- die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen
Wenn ein Widerruf oder eine Nichtverlängerung verfügt wird, ist damit in der Regel eine Wegweisung aus der Schweiz verbunden.
Wird ein ausländischer Staatsangehöriger angehalten, welcher nicht über eine gültige Bewilligung verfügt und sich illegal in der Schweiz aufhält, erfolgt ebenfalls eine - gegebenenfalls formlose - Wegweisung aus der Schweiz. Die Migrationsbehörde entscheidet über eine allfällige Anordnung der Ausschaffungshaft.
Das Staatsekretariat für Migration (SEM) prüft den Erlass von Einreiseverboten.