Leichenpässe
Für den Transport einer verstorbenen Person von der Schweiz ins Ausland muss ein sogenannter Leichenpass ausgestellt werden. Dieser ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen. Die Oberämter stellen den Leichenpass aus, der für den Transport eines Leichnams ins Ausland notwendig ist.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Folgende Unterlagen sind zur Ausstellung eines Leichenpasses erforderlich:
- Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll
- Bestätigung des Todes durch das Zivilstandsamt
- Ärztliche Todesbescheinigung, wonach gegen die Beförderung vom gesundheitlichen oder amtsärztlichen Standpunkt aus keine Bedenken bestehen
- Pass / Ausländerausweis