Brückenspringen

Das Springen von Brücken in ein Gewässer ist nicht generell verboten. Ist das Betreten der Brücke oder das Baden im dem Gewässer an der Stelle verboten, ist es der Sprung natürlich auch.

Solche Sprünge sind aber auch dort, wo sie erlaubt sind, nicht ungefährlich. So besteht das Risiko, auf vorbeifahrende Schiffe oder Boote zu springen, andere Schwimmer/innen zu gefährden oder sich an einem Gegenstand zu verletzen, der auf oder unter der Wasseroberfläche treibt (z.B. Schwemmholz). Daher ist hohe Vorsicht und Umsicht geboten.

Weiter Informationen rund um Gefahren an Fliessgewässer finden Sie bei der SLRG.