Die Nachführung des Volksschulgesetzes belässt die Grundwerte und inhaltlichen Ziele unverändert, gestaltet jedoch den Aufbau übersichtlicher und logischer. Veraltete Begriffe werden durch zeitgemässe ersetzt. Widersprüche zu anderen Rechtsgrundlagen werden beseitigt. Unklare Formulierungen werden korrigiert.
Inhaltliche Änderungen werden zeit- und bedarfsgerecht, jedoch zurückhaltend vorgenommen. Als wesentliche Neuerungen sollen umfassende Meldepflichten und Melderechte bei Gefährdungen und laufenden Strafverfahren gesetzlich verankert sowie die Bewilligungspflicht für die Unterrichtstätigkeit verschärft werden. Gesetzliche Grundlagen über die Datenbearbeitung sind heute notwendig und wurden nachgeführt.
Die Vernehmlassung zur geplanten Nachführung dauert bis zum 20. Dezember 2019.

Regierungsrat Dr. Remo Ankli (vorne) und Andreas Walter, Leiter Volksschulamt