Covid-19-Unterstützung Kultur

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Kanton verschiedene Massnahmen im Kulturbereich ergriffen. Die Unterstützungsmassnahmen sollten einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kulturschaffenden und Kulturunternehmen abmildern und zum anderen sollten die Kulturunternehmen bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützt werden. Die Massnahmen trugen dazu bei, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt sicherzustellen.

Die Covid-19-Kulturverordnung war bis am 31. Dezember 2022 gültig. Die Massnahmen wurden unterdessen aufgehoben. Es können keine Gesuche für Covid-19-Finanzhilfen mehr gestellt werden.

Die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende lief bis Ende Juni 2022.

Kulturunternehmen konnten zudem bis 30. November 2022 Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte stellen. Transformationsprojekte müssen bis spätestens 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch der Schlussbericht und die Schlussrechnung eingereicht werden. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Die Details zur Auslegung der Covid-19-Kulturverordnung hat der Bund in den Erläuterungen zur Verordnung und in den FAQ festgelegt. Diese Dokumente können auf der Webseite des Bundes abgerufen werden.