Ausserkantonaler Schulbesuch

Kostengutsprache des Kantons

Der Kanton Solothurn kann eine Kostengutsprache für den Besuch eines ausserkantonalen Lehrgangs erteilen, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage vorliegt.

Kostengutsprachen basieren auf den Bestimmungen des Regionalen Schulabkommens über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007 (BGS 411.241), der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom 18. September 2007 (BGS 416.118) oder bilateralen Abkommen.

Die Aufnahmebedingungen des Schulortkantons und jene des Kantons Solothurn müssen erfüllt sein.

Für folgende Lehrgänge können Gesuche um Kostengutsprache eingereicht werden:

  • Fachmittelschule / Fachmaturität
  • Vorbereitung auf ein Studium an einer Fachhochschule (Gestalterisches Propädeutikum) in den Kantonen AG + BS
  • Vorbereitungskurs Niveau 2 Pädagogische Hochschule in den Kantonen BE, LU + ZH
  • Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch» im Kanton BS

Voraussetzungen

Eine Kostengutsprache kann erteilt werden, wenn:

  • Eine Schülerin oder ein Schüler ein Bildungsangebot nutzen möchte, das der Kanton Solothurn nicht anbietet und für das Zahlungsbereitschaft besteht (RSA).
  • Wenn die Reisezeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zur Schule (Fahrzeit Bahn, Bus gemäss SBB-Fahrplan) mehr als 60 Minuten beträgt. Es gilt jeweils die Reisezeit von der nächstgelegenen ÖV-Haltestelle am Wohnort zur ÖV-Haltestelle am Schulort.
  • Ausserordentliche Umstände vorliegen

Ablauf

  • Schritt 1: Die Schülerin / der Schüler respektive die Eltern nehmen Kontakt mit der ausserkantonalen Schule auf und klären deren Bereitschaft zur Aufnahme ab
  • Schritt 2: Die Schülerin / der Schüler respektive die Eltern reichen das schriftliche Gesuch mit Begründung und den erforderlichen Unterlagen beim Departement für Bildung und Kultur, Departementssekretariat/Controlling, Kreuzackerstrasse 1, Postfach, 4502 Solothurn oder elektronisch unter controlling@dbk.so.ch ein.
  • Schritt 3: Das Departementssekretariat prüft das Gesuch und stellt die Verfügung der Schülerin / dem Schüler respektive den Eltern zu.
  • Schritt 4: Im Falle einer Genehmigung des Gesuchs stellt die ausserkantonale Schule dem Departementssekretariat DBK eine Rechnung.

Benötigte Unterlagen

Wohnsitzbestätigung: Bei unmündigen Schülerinnen und Schülern haben die Eltern (bzw. die gesetzliche Vertretung) eine Wohnsitzbestätigung unter namentlicher Erwähnung des Kindes beizulegen.

Zeugnis: Gesuchen um Kostengutsprachen für eine ausserkantonale Mittelschule ist das letzte Zeugnis beizulegen.

Personalienblatt: Für Studierende, die ausserkantonal einen Lehrgang als Vorbereitung auf einen Hochschulstudiengang besuchen möchten, ist das ausgefüllte und unterzeichnete Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons beizulegen.

Kosten

Kosten für Schulmaterialien, Reisespesen, und dergleichen sind nicht Teil der Kostengutsprache und gehen deshalb zu Lasten der Schülerin / des Schülers respektive der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung.

Weiterführende Links

Gesuche von Nachwuchsleistungssportlerinnen und – sportlern sind bei der kantonalen Sportfachstelle einzureichen:

Link Sportfachstelle

Gesuche um Kostengutsprache Berufsmaturität 2 sind beim Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen einzureichen:

Link Berufsmaturität