Steueramt
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Einheitsbezug
Der freiwillige Einheitsbezug hat sich seit seiner Einführung 2024 erfolgreich etabliert. Die Zahl der teilnehmenden Einwohner- und Kirchgemeinden wächst stetig; mit rund 42 % aller Solothurner Gemeinden ist eine Grössenordnung erreicht, in der Skaleneffekte spürbar werden. Sowohl die Kosten des Softwareanbieters als auch der interne Aufwand im Kantonalen Steueramt sind leicht zurückgegangen.
Die Bezugspauschale ist kostendeckend ausgestaltet (vgl. RRB Nr. 2022/1244, S. 1). Da die effektiven Kosten je Fall gesunken sind, wird die Pauschale per 1.1.2028 für Einwohnergemeinden von CHF 10 auf CHF 8 pro definitiv in Rechnung gestelltem Fall reduziert. Für Kirchgemeinden bleibt sie unverändert bei CHF 3 pro Fall.
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