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Leinenpflicht 1. April bis 31. Juli 2026

  • 26.03.2026

Zahlreiche Wildtiere bringen im Laufe der kommenden Monate ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch freilaufende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern vom 1. April bis am 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.

 

Damit Hunde während der Brut- und Setzzeit für die Mutter- und Jungtiere keine Gefahr darstellen, gilt im Kanton Solothurn für Hunde im Wald in vom 1. April bis zum 31. Juli eine generelle Leinenpflicht. Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die Nester von Bodenbrütern, Junghasen und frisch gesetzte Rehkitze. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appelliert an die Hundehalterinnen und Hundehalter, während der kommenden vier Monate beim Ausführen ihrer Hunde der Brut- und Setzzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. 

Kritisch sind zudem die Bereiche im Offenland von Waldrändern und Hecken. Mit Schleppleinen kann Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Halterinnen und Halter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

Medienmitteilung Leinenpflicht 2026