Der Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden soll neu nach der gleichen Logik funktionieren wie jener unter den Einwohnergemeinden. Allerdings ist künftig mit deutlich weniger Geld aus der Finanzausgleichssteuer zu rechnen. Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage zu Handen des Kantonsrates verabschiedet.
Aktuell
Der Neue Finanzausgleich Kirchgemeinden steht
- 15.11.2018