GELAN-Erhebung ab 7. Februar 2025

Vom 7. Februar bis zum 27. Februar 2025 werden im Agrarsystem GELAN Angaben zu den Betrieben, zu den bewirtschafteten Flächen und gehaltenen Tieren und zu den Direktzahlungsarten erhoben. Diese jährliche Erhebung erfolgt im Rahmen des Gesuchs um Direktzahlungen oder auch aufgrund der geltenden Tierseuchen- und Statistikgesetzgebung. Der Zugang zur Anwendung GELAN erfolgt mit CH-Login über das Bundesportal www.agate.ch.

Antworten zu Fragen betreffend Datenerfassung wie auch zu den Anforderungen der verschiedenen Massnahmen sind direkt im GELAN unter «Dokumente und Hinweise» zu finden.

Die vorhandenen Anleitungen unter https://www.gelan.ch/de/Support/Anleitungen und Lernvideos unter https://www.gelan.ch/de/Support/Filme zeigen Schritt für Schritt, wie alle Kulturen im Luftbild erfasst werden.

Informationen zu den aktuell geltenden DZ-Massnahmen sind auf der Web-Seite vorhanden: Aktuelles zu den Agrarpaketen

Unterstützung beim Erfassen bieten die Erhebungsunterstützer oder bei spezifische Beratungsfragen das Bildungszentrum Wallierhof.

Weitere Details können dem Infodokument zur Stichtagserhebung 2025 entnommen werden (-> Infodokument zur Stichtagserhebung).

Massgebend für die Agrardatenerhebung sind die Kulturflächen, die dem Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin ganzjährig zur Verfügung stehen und die ausschliesslich vom Betrieb aus (auf eigene Rechnung und Gefahr) bewirtschaftet werden. Herbstnutzungen durch Dritte sind zulässig. Nachträgliche Veränderungen der Flächen, der Anzahl Bäume und der Hauptkulturen sind dem Amt für Landwirtschaft zu melden.