Tierfutterproduzenten
Herstellung von Heimtierfutter
Die Produktion von Tierfuttermitteln, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, muss im Voraus dem Veterinärdienst gemeldet werden und ist bewilligungspflichtig.
Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen worden sind, gehören zu den tierischen Nebenprodukten (TNP) - Artikel 3. Die veterinärrechtliche Bewilligung für den Umgang mit TNP setzt risikominimierende Rahmenbedingungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt fest. Es besteht u.a. die Pflicht zur Selbstkontrolle, zur Aufzeichnungspflicht (Rückverfolgbarkeit) und zur Gefahrenanalyse (HACCP). Vor Erteilung der Bewilligung findet eine Inspektion der baulichen und betrieblichen Einrichtungen an Ort und Stelle statt. Die Anlagen werden periodisch kontrolliert.
Je nach Verwertungsweg gelten im Einzelfall zusätzliche Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen, wie z.B. der Futtermittelkontrolle.
Formular und Merkblatt
- Gesuchsformular für die Herstellung von Heimtierfutter (docx, 34 KB)
- Tierische Nebenprodukte - Kategorien und Entsorgungswege (pdf, 596 KB)