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Duplikat-Dienstbüchlein
Ergebnis
Duplikat-Dienstbüchlein
Beschreibung
Geht das Dienstbüchlein verloren, so muss der Verlust nach dessen Feststellung der kantonalen Militärbehörde zur Ausstellung eines Duplikates gemeldet werden (Art. 8 Abs. 4 VMDP; SR512.21).
Formulare
- Gesuch zur Erstellung eines Duplikat-Dienstbüchleins (pdf, 809 KB)
Hinweis
Falls der Verlust nicht selbstverschuldet ist, beschreiben Sie den Hergang bitte im Detail.
Zuständigkeit
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Militärverwaltung/Kreiskommando
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
Keine
Kosten
Die Gebühr wird gemäss Art. 102 VMDP (SR512.21) festgesetzt
Rechtliche Grundlagen
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Formular ausdrucken
- Formular unterschrieben
- Formular einreichen an: Militärverwaltung, Hauptgasse 70, 4509 Solothurn