Aktuell

Anzeichnungspflicht und Holzschlagbewilligung

  • 28.10.2025

Für die Holzerei im Wald möchten wir Sie auf folgendes aufmerksam machen:

Holznutzungen im Wald benötigen eine vorgängige Anzeichnung durch den zuständigen Revierförster.

Holznutzungen in Waldungen ohne betriebliche Planung (Privatwaldbesitzer) benötigen zusätzlich eine kantonale Holzschlagbewilligung.

Einzuholen via zuständigen Revierförster

§ 18 des kantonalen Waldgesetzes (BGS 931.11)

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.