Wildtierarten Kanton Solothurn

Hasenartige

Grössere Nagetiere

Wildtierarten

Die Auswahl der hier aufgeführten Wildtierarten basiert sich auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0). Dort wird der Geltungsbereich geregelt, welcher sich auf die in der Schweiz wildlebenden Vögel, Raubtiere, Paarhufer, Hasenartige, Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen beschränkt.

Bei den Säugetieren wurden davon nur jene ausgewählt, welche für den Kanton Solothurn als relevant beurteilt wurden. Somit fallen beispielsweise alpine Arten wie das Murmeltier oder der Steinbock weg. Hinzu kommt der Wisent, welcher durch das aktuell laufende Wiederansiedlungsprojekt in der Region Thal (SO) wieder im Kanton Solothurn vorhanden ist. Auch neue Arten wie der Goldschakal werden in Zukunft ein immer grösseres Thema sein. Aufgelistet sind somit nicht nur jagdbare Säugetierarten, sondern auch geschützte Wildtiere.

Die Artenliste der Wildvögel wurde aus der Jagdverordnung des Kantons Solothurn übernommen (JaV, BGS 626.12, Anhang 1). Dort werden die im Kanton jagdbaren Säugetiere und Vögel aufgelistet. Die Auflistung der Neozoen basiert sich auf die Verfügung vom 22.03.2022 zum Umgang mit nicht einheimischen Wildtieren im Kanton Solothurn. Hinzu kommt noch die Bisamratte, welche in Zukunft von grösserer Relevanz sein könnte.

Diese Auflistung ist nicht abschliessend und kann jederzeit noch ergänzt werden, sobald neue, für den Kanton Solothurn relevante Arten auftauchen.