Aktuell

Anzeichnungspflicht und Holzschlagbewilligung

  • 28.10.2025

Für die Holzerei im Wald möchten wir Sie auf folgendes aufmerksam machen:

Holznutzungen im Wald benötigen eine vorgängige Anzeichnung durch den zuständigen Revierförster.

Holznutzungen in Waldungen ohne betriebliche Planung (Privatwaldbesitzer) benötigen zusätzlich eine kantonale Holzschlagbewilligung.

Einzuholen via zuständigen Revierförster

§ 18 des kantonalen Waldgesetzes (BGS 931.11)

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Abteilung Wald

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag - Freitag
08:30 - 12:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.