Programme und Bedingungen
Fördermassnahmen Gebäudehülle, Haustechnik, Gesamtsanierung und Neubau
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton ist für Private, Unternehmen und Gemeinden bestimmt.
- Förderung kommt zum Tragen, wenn Massnahmen ausgeführt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen.
- Hauptkriterium sind die Einsparung von CO2 (Teilzweckbindung CO2 Abgabe), die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien.
- Fördergesuche müssen vor Baubeginn der jeweiligen Massnahme eingereicht werden.
- Die allgemeinen und die massnahmenspezifischen Förderbedingungen müssen eingehalten werden.
- Allgemeine Bedingungen(pdf, 254KB)
Gebäudehülle
- M-01 - Gebäudehülle Förderbedingungen(pdf, 308KB)
Haustechnik
- M-02 - Stückholz / Pelletsheizung mit Tagesbehälter Förderbedingungen(pdf, 207KB)
- M-03 - Holzfeuerung bis 70kW Förderbedingungen(pdf, 248KB)
- M-04 - Holzfeuerung ab 70kW Förderbedingungen(pdf, 283KB)
- M-05 - Luft/Wasser - Wärmepumpe Förderbedingungen(pdf, 284KB)
- M-06 - Sole/Wasser, Wasser/Wasser-Wärmepumpe Förderbedingungen(pdf, 273KB)
- M-08 - Solarthermie Förderbedingungen(pdf, 208KB)
Anschluss an anerkannte Wärmenetze
Es werden nur Anschlüsse an ein von der Energiefachstelle anerkanntes Wärmenetz gefördert.
- M-07 - Anerkennung Wärmenetze(pdf, 103KB)
- Anerkannte Wärmenetze(pdf, 372KB)
Minergie
- M-12 - Minergiesanierung Förderbedingungen(pdf, 206KB)
- M-16 - Neubau nach Minergie Förderbedingungen(pdf, 204KB)