Verwaltungsgericht weist Abstimmungsbeschwerde betreffend Hundegesetz ab
Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil VWBES.2025.140 vom 13. Mai 2025 die eingereichte Beschwerde im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung zur Änderung des Hundegesetzes vom 18. Mai 2025 abgewiesen. Gerügt wurde im Wesentlichen eine unausgewogene Gestaltung der Pro- und Contra-Argumente in der Abstimmungsbroschüre.
Das Verwaltungsgericht kommt in der Gesamtbeurteilung jedoch zum Schluss, dass in der Abstimmungsbroschüre hinreichend sachlich und transparent über die beabsichtigte Gesetzesänderung orientiert wird. Die Stimmberechtigten können ihre Meinung frei bilden und die politischen Rechte unverfälscht ausüben. Weitere Einzelheiten können Sie dem verlinkten Urteil entnehmen.
VWBES.2025.140