Personalrecht im Wandel

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) legt seit 2005 zentrale Arbeitsbedingungen für alle kantonalen Mitarbeitenden fest. Das betrifft Verwaltungsangestellte, Spitalpersonal und Lehrpersonen. Der GAV wird diesen vielfältigen Bedürfnissen jedoch schon länger nicht mehr gerecht. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, den Vertrag per Ende 2025 zu kündigen.

Für die Mitarbeitenden ändert sich damit vorerst nichts: Der GAV bleibt vollumfänglich gültig, bis eine neue Regelung in Kraft tritt.

Ziel des Regierungsrates ist eine moderne, transparente und für alle Staatsangestellten gleichermassen faire Personalgesetzgebung. Für die Solothurner Spitäler wird dabei ein eigener GAV angestrebt.

Für die Erarbeitung der neuen Gesetzgebung ist der Kantonsrat zuständig. Im politischen Prozess werden auch die Personalverbände eine wichtige Rolle einnehmen. Der Prozess wird voraussichtlich die ganze Legislatur – also bis 2029 – in Anspruch nehmen.

Videostatement

Frau Landammann Sandra Kolly und Regierungsrat Peter Hodel erläutern im Videostatement die Hintergründe zur Neuausrichtung des geltenden Personalrechts.

So geht es nach der Kündigung des GAV weiter

Die Spezialkommission zur Erarbeitung eines neuen Personalrechts ist gewählt. Sie wird nach den Herbstferien ihre Arbeit aufnehmen.

Der Artikel in der dritten Ausgabe SO! 2025 zum Nachlesen

Interview Peter Hodel

Der Finanzdirektor über die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags, den geplanten Systemwechsel und das Vertrauen des Personals

Hier geht es zum Interview.

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