Fragen und Antworten

Der GAV stösst an seine Grenzen. Er unterscheidet nur unzureichend zwischen den verschiedenen Berufsgruppen. Das blockiert wichtige Anpassungen, die für einzelne Bereiche nötig wären. Zusätzlich besteht Rechtsunsicherheit, weil sich Gesetze und GAV teilweise widersprechen. Es braucht deshalb einen neuen gesetzlichen Rahmen.

Durch die Kündigung verändern sich die Arbeitsbedingungen nicht. Der bestehende GAV bleibt vollständig gültig, bis die neue Gesetzgebung in Kraft tritt. Sämtliche Rechte und Pflichten bleiben unverändert.

Ein solcher Prozess braucht Zeit und Sorgfalt. Eine neue Personalgesetzgebung wird das Parlament lange beschäftigen. Die Arbeiten werden voraussichtlich die ganze Legislatur in Anspruch nehmen. Bis dahin gilt der heutige GAV.

Der Kantonsrat ist zuständig für die neue gesetzliche Regelung. Es kann dazu eine Kommission einsetzen. Die Regierung stellt eine Begleitgruppe zur Verfügung. Sie soll bei Bedarf helfen, wenn es darum geht, Sachverhalte zu klären, Szenarien aufzuzeigen oder Gesetzesentwürfe zu erarbeiten. Auch die Personalverbände werden in den politischen Prozess einbezogen.

Der Regierungsrat sieht die Vorteile für einen GAV im Spitalbereich und würde es begrüssen, wenn das Parlament für den Spitalbereich einen solchen ermöglicht. Für die übrigen Bereiche sieht der Regierungsrat die Vorteile klar bei einer neuen Personalgesetzgebung, wie dies auch in allen anderen Schweizer Kantonen üblich ist.

Die Kündigung hat keinen Einfluss auf Neueinstellungen. Der bestehende GAV gilt so lange, bis eine neue Regelung in Kraft tritt und den GAV ablöst.

Die Überprüfung des Personalrechts stützt sich auf verschiedene Gutachten. Darin wurden selbstverständlich verschiedene Szenarien überprüft. Es zeigte sich klar, dass grundlegende Änderungen im heutigen System kaum möglich sind. Schon kleinere Anpassungen erfordern heute mehrjährige Verhandlungen. Zudem stehen GAV-Bestimmungen teilweise im Widerspruch zu geltenden Gesetzen. Die Kündigung ist daher der einzig richtige Schritt.

Die Personalverbände konnten sich bei den durchgeführten Analysen einbringen. Nun werden sie im politischen Prozess einbezogen, wenn die neue Gesetzgebung ausgearbeitet wird.

Die neue Personalgesetzgebung schafft diese differenzierte Regelung. Sie muss so ausgestaltet sein, dass beispielsweise ein separater GAV für die Spitäler möglich wird. Das ist heute nicht der Fall. Wir brauchen eine Gesetzgebung, die den unterschiedlichen Arbeitsrealitäten einer Polizistin, eines Verwaltungskaders und einem Pflegefachmann besser gerecht werden.

Der GAV war vor 20 Jahren innovativ, aber man muss auch erkennen, dass kein anderer Kanton diesem Beispiel gefolgt ist. Der GAV ist an seine Grenzen gestossen. Nun nehmen wir uns die Zeit, eine für Solothurn passendere Personalgesetzgebung zu schaffen. Erst, wenn diese steht, kann der GAV durch sie abgelöst werden.

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