Studien und Expertisen
Synthese zum Solothurner Personalrecht
Der Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn gilt für sämtliche Mitarbeitenden – von der Verwaltung über das Schulwesen bis hin zum Spitalpersonal. Ein vergleichbares Modell existiert in keinem anderen Kanton. Der Regierungsrat befasste sich intensiv mit der Frage, ob die heutige Personalgesetzgebung den aktuellen und zukünftigen Anforderungen noch gerecht wird. Die wichtigsten Grundlagen zum Thema sind in diesem Synthesepapier zusammengefasst.
Bericht des Finanzdepartements zum Solothurner Personalrecht
Der Bericht des Finanzdepartementes ist Teil einer umfassenden Überprüfung des Staatspersonalrechts. Er soll einen Überblick über die Grundstruktur und die Entwicklung des Personalrechts geben und als Grundlage für weiterführende Grundsatzentscheide in der solothurnischen Personalpolitik dienen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die teils sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Berufsgruppen die Weiterentwicklung des Vertrages bisweilen erschweren oder gar verunmöglichen.
Gutachten zur Überprüfung des Personalrechts von Dr. Thomas Geiser
Das Finanzdepartement beauftragte Prof. em. Dr. iur Dr. h.c. Thomas Geiser vom Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis IRP-HSG, in einem Gutachten fünf Rechtsfragen zu klären. Dabei hatten auch die Personalverbände die Möglichkeit, sich einzubringen.
Die Fragen lauteten:
- Ist es mit den heutigen Rechtsgrundlagen noch zulässig, mehrere Gesamtarbeitsverträge mit einzelnen Sektoren abzuschliessen?
- Welches sind die Voraussetzungen für eine Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages?
- Kann es nach der Kündigung des GAV zu einem vertragslosen Zustand kommen?
- Wie ist die rechtliche Rolle der einzelnen Arbeitgeber – insbesondere der soH und der Gemeinden - im Kontext des heutigen GAV zu beurteilen?
- Haben die einzelnen Arbeitgeber die Möglichkeit, selbständig aus dem GAV auszutreten?
Bericht in voller Länge (Gutachten) (PDF)
Bericht in voller Länge (Zusatzfragen der Personalverbände) (PDF)
Überprüfung Personalrecht Kanton Solothurn von Ecoplan
20 Jahre nach Inkrafttreten des GAV hat das Personalamt das Forschungs- und Beratungsinstitut Ecoplan beauftragt, das Personalrecht des Kantons Solothurn anhand einer sogenannten SWOT-Analyse zu überprüfen. Dabei wurden Stärken und Schwächen des aktuellen Personalrechts dargelegt sowie Chancen und Risiken, die sich aus externen Faktoren ergeben. Konkret werden folgende Aspekte beurteilt:
- Qualität der Sozialpartnerschaft und Übereinstimmung der personalrechtlichen Regelungen
- Effizienz bei der Bewirtschaftung des Gesamtarbeitsvertrags
- Innovationskraft und Arbeitgeberattraktivität