Der Regierungsrat hat am 12. Mai 2026 den jährlichen Betrag für den Finanzausgleich der Kirchgemeinden für die Jahre 2027 bis 2032 festgelegt und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Finanzausgleich Kirchgemeinden.
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Festlegung des jährlichen Beitrags
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