Analog dem Vorgehen in früheren Fällen hat die Ratsleitung ein Gesuch um Herausgabe von vier Kommissionsprotokollen abgelehnt. Die Anfrage stand in Zusammenhang mit der Vorlage “SGB 0099/2025 Neubau «KAPO-Stützpunkt» in Oensingen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites”. In der Antwort zum Gesuch geht die Ratsleitung auf die in der Öffentlichkeit aufgeworfene Frage zur Handhabung des Ausstandes innerhalb der Kommission ein. Die anonyme Gesuchsantwort finden Sie unter nachfolgendem Link: Gesuchsantwort vom 23.02.2026
Hintergrundinformationen
Aufgrund des Interesses in der Öffentlichkeit und regelmässiger Anfragen, werden nachfolgend Hintergrundinformationen zum Kommissionsgeheimnis im Allgemeinen gegeben:
Weshalb konnte dem Gesuch nicht entsprochen werden?
Im Kantonsratsgesetz ist das Kommissionsgeheimnis verankert. Demnach sind alle Sitzungen der kantonsrätlichen Kommissionen, in welchen die Ratsgeschäfte vorberaten werden, nicht öffentlich. Entsprechend können auch keine Protokolle dazu an Dritte weitergegeben werden. Das Gesetz lässt hierzu keinen Ermessensspielraum.
Weshalb sind Kommissionssitzungen nicht öffentlich?
Dahinter steckt eine Idee des Parlamentarismus und ein Konzept der Aufgabenteilung zwischen den vorberatenden Kommissionen und dem Ratsplenum. Im Gegensatz zum Ratsplenum, wo öffentlich verhandelt wird, soll die Arbeit in den Kommissionen, in welcher die Geschäfte vorberaten werden und die Plenarsitzungen vorbereitet werden, ohne externe Einflüsse erfolgen. Der vertrauliche Rahmen soll die freie Willensbildung und einen offenen Austausch fördern. Er soll es ermöglichen, aufeinander zuzugehen und mehrheitsfähige Kompromisse fürs Ratsplenum zu erarbeiten. Dies ist einfacher möglich, wenn sich die Ratsmitglieder im Anschluss an die Sitzungen nicht für ihre Wortmeldungen und ihr Stimmverhalten rechtfertigen müssen. Bei dieser Art von Vertraulichkeit von Beratungen handelt es sich um ein weit verbreitetes Prinzip, das auch ausserhalb des politischen Prozesses bei Vertragsverhandlungen oder bei der Beschlussfassung von Organen von Unternehmen zur Anwendung kommt.
Birgt das Kommissionsgeheimnis nicht die Gefahr, dass der parlamentarische Meinungsbildungsprozess intransparent wird?
Dem wird entgegengewirkt, in dem die Sitzungen des Ratsplenums, in welchem endgültige Entscheide getroffen werden, öffentlich sind. Im Rahmen der öffentlichen Plenardebatte folgt zudem eine mündliche Berichterstattung des Kommissionssprechers bzw. der Kommissionssprecherin, in welcher in allgemeiner Form über den Verlauf der Debatte in der Kommission berichtet wird. Es wird u.a. erwähnt, welche Argumente diskutiert wurden, welche Anträge gestellt wurden und wie das Stimmverhältnis jeweils ausfiel.
Ist die Nicht-Öffentlichkeit von Kommissionssitzungen eine Solothurner-Spezialität?
Nein. Die meisten Parlamente in der Schweiz, unter anderem auch das Bundesparlament, sehen das Kommissionsgeheimnis vor. Einzelne Kantone kennen die Öffentlichkeit von Kommissionssitzungen, soweit es nicht um Aufsichtsthemen geht (z.B. Kanton Thurgau).