Merkblätter und Weisungen
BYOD-Merkblatt
BYOD-Merkblatt für kantonale Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Solothurn
Herzlich willkommen auf der Informationsseite zum BYOD-Merkblatt für Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Solothurn. Es umfasst detaillierte Mindestanforderungen für Notebooks, die ab dem Schuljahr 2024/25 in unseren Bildungseinrichtungen genutzt werden sollen.
Ergänzende Anforderungen der Schulzentren
Neben den allgemeinen Mindestanforderungen können die einzelnen Schulen zusätzliche berufs- oder fächerspezifische Anforderungen festlegen. Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die entsprechende Zielseite des jeweiligen Schulzentrums.
| Schulzentrum | Schulspezifische Anforderungen |
|---|---|
| Kantonsschule Solothurn | keine schulspezifischen Anfoderungen |
| Kantonsschule Olten | Zielseite KSOL |
| BBZ Solothurn-Grenchen | Zielseite BBZ SOGR |
| BBZ Olten | Zielseite BBZ OL |
Digitale Prüfungen auf der Sekundarstufe II
Am 1. Dezember 2023 hat Stefan Ruchti, Amtsvorsteher des Amts für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH), eine Weisung zum digitalen Prüfen auf der Sekundarstufe II unterzeichnet. Diese trat per 1. Januar 2024 in Kraft. Vorausgegangen ist ein intensiver Austausch mit den Berufsbildungszentren und den Kantonsschulen im Rahmen ihrer Konferenzen um die Bedürfnisse der Schulen in Hinblick auf das digitale Prüfen optimal aufnehmen und abbilden zu können. Eng begleitet wurde dieser Prozess vom Rechtsdienst des Departements für Bildung und Kultur (DBK) und vom IT-Sicherheitsbeauftragten.
Der Erlass der Weisung wurde aus Gründen der Rechtssicherheit sowie zur Gewährleistung einer einheitlichen Handhabung aller Schulen auf der Sekundarstufe II nötig.
Digitale Prüfungen werden weder in der Gesetzgebung der Berufsfachschulen noch in jener der Mittelschulen explizit genannt. Digitale Prüfungen lassen sich im Bereich der Notengebung jedoch durch eine zeitgemässe Auslegung der Begriffe «nachweisbare Leistungsmessung», «schriftliche Prüfungen», «grössere und kleinere Arbeiten» sowie «schriftliche Leistungen» verstehen.
Umgang mit generativen KI-Werkzeugen in der Sekundarstufe II und HF Pflege
Weisung vom 1. August 2024
Umgang mit generativen KI-Werkzeugen für Lehrpersonen der Sekundarstufe II
Diese Weisung legt die Rahmenbedingungen des verantwortungsbewussten und ethischen Umgangs mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) für Unterrichtszwecke in den kantonalen Schulen der Sekundarstufe II fest und richtet sich an alle Lehrpersonen. Um stets den aktuellen technologischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Standards zu entsprechen, wird diese Weisung jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen
IT-Kompetenzzentrum
Kreuzackerstrasse 1
Postfach
4502
Solothurn