Ausserkantonaler Schulbesuch
Schülerinnen und Schüler besuchen grundsätzlich eine Schule im Wohnsitzkanton. In bestimmten Fällen ist jedoch ein ausserkantonaler Schulbesuch möglich.
Eine Übernahme der Schulkosten kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Bei allen Gesuchen stützen wir uns auf die aktuellen Gesetzesbestimmungen, basierend auf den Gesetzesgrundlagen, die unten auf der Seite aufgeführt sind.
Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Gesuchsverfahren und Zuständigkeiten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.