Ausserkantonaler Schulbesuch

 

Schülerinnen und Schüler besuchen grundsätzlich eine Schule im Wohnsitzkanton. In bestimmten Fällen ist jedoch ein ausserkantonaler Schulbesuch möglich.

Eine Übernahme der Schulkosten kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Bei allen Gesuchen stützen wir uns auf die aktuellen Gesetzesbestimmungen, basierend auf den Gesetzesgrundlagen, die unten auf der Seite aufgeführt sind.

Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Gesuchsverfahren und Zuständigkeiten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Primarstufe, Gymnasium Niveau P und weitere Spezialangebote

Berufsmaturität nach abgeschlossener Berufsbildung (BM 2)

Förderklassen für sportlich begabte Schülerinnen und Schüler

Maturitätsschulen und Fachmittelschulen
 

Maturität für Erwachsene, Passarellen und diverse Hochschulvorbereitungskurse