Gut zu wissen Z

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Zusatzlehre, Zweitlehre

Wer bereits eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat, kann in einem verwandten Beruf eine verkürzte Zusatzlehre absolvieren. Das ABMH entscheidet über Lehrzeitverkürzung und Fächerdispensation.

Die Zweitlehre wird in einem ganz anderen als dem bereits abgeschlossenen Beruf absolviert. Unter gewissen Umständen ist auch hier eine Verkürzung der Lehrzeit, eine Suspendierung von gewissen Fächern in der Berufsfachschule oder eine Befreiung von Teilen der Abschlussprüfung möglich. Die Details regelt das ABMH.

Der Lohnanspruch kann bei einer Zweit- oder Zusatzlehre anders sein. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner nimmt vor Abschluss des Lehrvertrages mit dem Personalamt Kontakt auf, um den Lohnanspruch zu klären. 

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