Solothurner Spitäler AG: Einhaltung des Personalrechts
Prüfergebnisse und weiteres Vorgehen

Die Solothurner Spitäler AG hat gegen das Personalrecht des Kantons verstossen. Zu diesem Schluss kommen mehrere unabhängige Gutachten. Festgestellt wurden insbesondere Unregelmässigkeiten bei Funktionszulagen. Grobe Verstösse gibt es beim ehemaligen CEO. Der Regierungsrat und die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates fordern Massnahmen.
Der ehemalige CEO der Solothurner Spitäler AG (soH) hatte im Jahr 2024 – nach Beendigung seiner Tätigkeit – für weitere zehn Monate den vollen Lohn bezogen. Der Regierungsrat leitete daraufhin eine Untersuchung ein. Der Kantonsrat veranlasste über die Geschäftsprüfungskommission (GPK) eine zusätzliche parlamentarische Überprüfung. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.
Gutachten im Auftrag des Regierungsrats
Gutachten im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission
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