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Bezeichnung von Services

Standard für die Benennung

  • Bei einer Service-Bezeichnung steht grundsätzlich immer das Produkt der Leistung am Anfang (z.B. «Grundbuchauszug»).
  • Gibt es zu einem Produkt mehrere verschiedene Leistungen, die von den Kundinnen und Kunden bezogen werden können, wird die Bezeichnung mit einer Aktion ergänzt.
  • Die Aktion ist immer aus der Sicht der Kundinnen und Kunden zu formulieren.
  • Die Aktion kann von der Dienstleistung mit einem Doppelpunkt getrennt werden, wenn dies der besseren Verständlichkeit oder Lesbarkeit dient.
  • Die Service-Bezeichnung darf maximal 70 Zeichen (inkl. Leerzeichen) lang sein. Damit ist sichergestellt, dass die Bezeichnung auch in Suchmaschinen optimal dargestellt wird und in title-Tags gut verwendet werden kann.
Regel:
[Produkt][Aktion]
Beispiele:
[Alkoholhandel: Bewilligung][beantragen]
[Messmittel an Eichmeister][melden]
[Fahrzeugprüfungstermin für Private][verschieben]

Bezeichnungen, welche auf das Formular an sich oder den reinen Antragsprozess verweisen, werden nicht verwendet.

Negativbeispiele:

  • Gesuch für ein ...
  • Antrag für eine ...
  • Bestellung von ...

Kontext

Einige Produkte sind ohne grösseren Zusammenhang (Einordnung in Produktgruppe) für Kundinnen und Kunden nicht ohne weiteres zuordenbar bzw. als zusammengehörige Produkte oder Services zu erkennen.

Beispiel:

  • Gemeinnützige Arbeit beantragen

Dieser Service wird im Zusammenhang mit dem Justizvollzug angeboten. So wie auch andere, ähnliche Services:

  • Halbgefangenschaft beantragen
  • Electronic Monitoring beantragen

In solchen Fällen werden die Produkte vorausgehend durch eine vereinende Produktgruppe ergänzt:

  • Justizvollzug: Gemeinnützige Arbeit beantragen
  • Justizvollzug: Halbgefangenschaft beantragen
  • Justizvollzug: Electronic Monitoring beantragen

Dies unterstützt nicht nur die bessere Erkennbarkeit durch die Kundinnen und Kunden, sondern auch die Sortierung und richtige Einordnung in den Listen und Systemen.

Lange Wörter

Lange Wörter werden für eine bessere Lesbarkeit getrennt. Darunter fallen Wörter mit mehr als zwei Wortteilen:

  • Auszahlungskontoänderungen
    (Auszahlungs|konto|änderungen)
  • Grundstückkaufvertrag
    (Grund|stück|kauf|vertrag)
  • Administrativmassnahmenregisterauszug
    (Administrativ|massnahmen|register|auszug)

Um die Regeln der einfachen Sprache einzuhalten, werden solche Wörter mit Bindestrich getrennt (Duden Regel D22 Duden | Bindestrich):

  • Auszahlungskonto-Änderungen
  • Grundstück-Kaufvertrag
  • Administrativmassnahmen-Register-Auszug

Präfixe «digital-», «E-» oder «e»:

Auf Präfixe oder ergänzende Bezeichnungen dieser Art wird verzichtet.

Negativbeispiele:

  • digitale Steuererklärung
  • E-Steuererklärung
  • eSteuererklärung

Grund: Die Services auf dem Web unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Services auf konventionellen Kanälen und müssen daher auch gleich bezeichnet werden.

Ausnahmen sind zulässig, wenn es sich um eine in der Öffentlichkeit bekannte Markenbezeichnung handelt, wie eTax. Eine solche Bezeichnung ist jedoch in Klammern hinter der eigentlichen Servicebezeichnung aufzuführen.

Beispiel: Steuererklärung (eTax)