Beglaubigungen / Apostillen
Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von solothurnischen Behörden, Beamten oder Beamtinnen und Notaren oder Notarinnen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden.
Sie können uns die Dokumente (Originale) per Post an die nebenstehende Adresse senden (bitte Bestimmungsland und Sprache angeben) und erhalten diese in der Regel innert Tagesfrist beglaubigt und mit Rechnung zurück. Sie können die Beglaubigung aber auch während der Öffnungszeiten direkt an unserem Schalter vornehmen lassen.
Beglaubigung | Fr. 20.-- |
Apostille | Fr. 30.-- |
+ Portokosten |
Beglaubigung von Dokumenten durch die Staatskanzlei
- Informationsblatt Beglaubigungen und Apostillen (pdf, 60 KB)