Beglaubigungen / Apostillen

Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von solothurnischen Behörden, Beamten oder Beamtinnen und Notaren oder Notarinnen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden.

Sie können uns die Dokumente (Originale) per Post an die untenstehende Adresse senden (bitte Bestimmungsland und Sprache angeben) und erhalten diese beglaubigt und mit Rechnung zurück. Sie können die Beglaubigung aber auch während der Öffnungszeiten direkt an unserem Schalter vornehmen lassen.

Dokumente zur Beglaubigung oder zum Anbringen einer Apostille können jederzeit per Post eingereicht werden. 

Für das direkte Bringen oder Abholen von Dokumenten am Schalter gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Mittwochs von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
  • Freitags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Staatskanzlei

Kanzleisekretariat

Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:

Mittwoch, Freitag
09:00 - 11:00

Ausgenommen eidgenössische, kantonale und lokale Feiertage sowie die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr.