Nachteilsausgleiche
Gesuch um Nachteilsausgleich
Bitte achten Sie darauf, dass das Gesuchformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben von der Lernenden Person (und bei Minderjährigen von der gesetzlichen Vertretung) sowie dem Lehrbetrieb und zusammen mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht wird.
Gesuche für die Ausbildung während der Lehrzeit
Gesuche um Nachteilsausgleich für die Ausbildung in der Berufsfachschule und/oder in den überbetrieblichen Kursen sind bei Lehrbeginn einzureichen.
Gesuche für das Qualifikationsverfahren ("Lehrabschlussprüfung")
Gesuche um Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren sind bis spätesten 31. Oktober im Jahr vor dem Qualifikationsverfahren einzureichen. Später gestellte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn bereits während der Lehre durch eine Fachstelle empfohlene Fördermassnahmen (z.B. Kurse, Hilfsmittel, Therapie) ergriffen werden und das Bestehen der Lehrabschlussprüfung dennoch in Frage gestellt ist.
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen
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