Mittelschulen
Mittelschulen sind weiterführende Vollzeitschulen auf Sekundarstufe II nach der obligatorischen Schulzeit. Sie führen je nach Schultyp zu unterschiedlichen Maturitäten und ermöglichen so die Zulassung an höhere Fachschulen, Fachhochschulen oder Universitäten.
Der Kanton Solothurn führt Mittelschulen in Olten und in Solothurn. An beiden Standorten wird ein Gymnasium und eine Fachmittelschule geführt. Den Mittelschulen angegliedert sind Klassen der Sekundarschule P sowie in Olten der Vorkurs Pädagogische Hochschule und in Solothurn die Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen.
Ausbildungsbeiträge
Der Kanton leistet Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und Darlehen an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten während der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Ausbildungsfinanzierung ist in erster Linie Sache der Eltern, anderer gesetzlich Verpflichteter und des Bewerbers. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, soweit die finanzielle Leistungsfähigkeit der genannten Personen nicht ausreicht.
Weitere Angaben finden Sie auf der Stipendienseite des Departementssekretariats (DBK)
Integrationsangebote für ukrainische Jugendliche
Ein Angebot unterschiedlicher Massnahmen zur Integrationsförderung der geflüchteten Personen, prioritär für 16- bis 18-Jährige, steht bereit. Massgebend sind die Möglichkeiten und personellen Ressourcen, die vor Ort zur Verfügung stehen. Hier finden Sie die Angebote und Kontaktangaben.
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich ermöglicht es Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder einer länger andauernden Beeinträchtigung, ihre Leistungen unter fairen Bedingungen zu zeigen. Ziel ist es, Benachteiligungen bei Prüfungen und Leistungsnachweisen auszugleichen – ohne die Lernziele oder Bewertungsstandards zu verändern. Gemäss dem “Leitfaden Nachteilsausgleich Sekundarstufe II des Kantons Solothurn” können je nach Situation individuelle Massnahmen bewilligt werden, etwa Zeitverlängerungen, Hilfsmittel, angepasste Prüfungsformen oder organisatorische Erleichterungen.
Das Gesuch um Nachteilsausgleich wird durch die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler bei der Schule eingereicht und von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Fachpersonen geprüft. Grundlage bildet ein entsprechendes fachärztliches Gutachten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Kantonsschule Olten und der Kantonsschule Solothurn.
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen
Mittelschulen
Kreuzackerstrasse 1
Postfach
4502
Solothurn