Harmonisierte Maturitätsprüfungen
Die Bildungsdirektoren der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn (Regierungsausschuss des Bildungsraums Nordwestschweiz) haben mit Beschluss vom 20. Dezember 2010 Richtlinien für die Durchführung sogenannt harmonisierter Maturitätsprüfungen in den vier Kantonen erlassen. Zur Sicherung einer einheitlich hohen Bildungsqualität sollen die gymnasialen Maturitätsprüfungen demnach derart durchgeführt werden, dass an den einzelnen Schulen nach kantonalen Rahmenvorgaben in jedem Fach jeweils pro Schule und Fach einheitliche schriftliche Prüfungen durchgeführt werden.
Die harmonisierten Maturitätsprüfungen kamen erstmals an der Vormatura (Prüfungen zu Beginn des letzten Jahres des Lehrgangs) im Jahr 2013 und sodann an der Matura im Jahr 2014 zur Anwendung. Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Prüfungen werden je Schule von den Fachschaften im Rahmen der entsprechenden Vorgaben ausgearbeitet. Schulexterne Fachexperten und Fachexpertinnen prüfen, ob die Aufgaben mit den Fachlehrplänen und den kantonalen Rahmenvorgaben übereinstimmen und ob sich der Schwierigkeitsgrad der verschiedenen Prüfungen in einem vergleichbaren Rahmen bewegt.
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