Projekt GymSO 27

Die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität im Kanton Solothurn erfolgt mit dem Projekt «GymSO 27». Im Departement für Bildung und Kultur (DBK) ist das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH) für die Umsetzung der neuen nationalen Vorgaben zuständig. Dabei soll Bewährtes gestärkt und ausgebaut, gleichzeitig aber auch Raum für Neues geschaffen werden. Die ersten Klassen nach neuen Bestimmungen starten im Schuljahr 2027/2028.

Ausgangslage

Das Schweizer Bildungssystem hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten tiefgreifend verändert. Mit dem gemeinsamen Projekt der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und –direktoren (EDK) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)» soll den aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen werden. Die revidierten Rechtsgrundlagen, welche am 1. August 2024 in Kraft traten, umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Sie stärken die grundlegenden fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik und werten die obligatorischen Fächer Informatik und Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern auf. Zudem wird der Katalog an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern geöffnet. Weiter werden Chancengerechtigkeit sowie Austausch und Mobilität gefördert. Es wird eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für die gymnasialen Lehrgänge festgelegt, die zur gesamtschweizerisch anerkannten Maturität führen. Die Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung bleiben unverändert.

Die EDK hat zudem einen neuen Rahmenlehrplan der gymnasialen Maturitätsschulen erarbeitet, welcher im Juni 2024 von der Plenarversammlung verabschiedet worden ist. Informationen zum Projekt WEGM finden Sie unter EDK-Gymnasium.

Gliederung und Zeitplan

Das Projekt GymSO 27 ist in drei Teilprojekte gegliedert.

Teilprojekt 1 (TP 1): Definition der Struktur, Bestimmung des Fächerangebots und der Stundentafeln, Festlegung der Promotionsbedingungen und weitere Rahmenbedingungen gemäss dem Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsreglemen , MAR) vom 22. Juni 2023 und der Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV) vom 26. Juni 2024.
Start: 1./2. Quartal 2024
Ende: 2. Quartal 2025 (Beschlüsse durch den Regierungsrat erfolgt)

Teilprojekt 2 (TP 2): Erarbeitung des kantonalen Lehrplans Gymnasium.
Start: 3. Quartal 2025
Ende 1. Quartal 2027 (Beschlüsse durch den Departementsvorsteher erfolgt)

Teilprojekt 3 (TP 3): Ausarbeitung der Rahmenvorgaben für die harmonisierten Maturitätsprüfungen.
Start: 1. Quartal 2028
Ende: 2. Quartal 2031 (Durchführung 1. Maturitätsprüfungen nach neuen Vorgaben)