Privatschulen

Privatschulen aller Schulstufen stehen unter kantonaler Aufsicht und sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch zur Gründung einer Privatschule muss beim Volksschulamt eingereicht werden. Nach eingehender Prüfung entscheidet der Regierungsrat über die Bewilligung.

Zum Besuch einer kantonalen Privatschule muss das Kind bei der Schulleitung der zuständigen Volksschule abgemeldet werden.

Zum Besuch einer ausserkantonalen Privatschule muss beim Volksschulamt ein begründetes Gesuch eingereicht werden. Nach der Prüfung des Gesuchs wird eine Verfügung erstellt.