Beteiligungen des Kantons Solothurn
Der Kanton Solothurn erfüllt einen Teil seiner öffentlichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit eigenständigen Organisationen und Unternehmen. Diese sogenannten Beteiligungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur effizienten, wirkungsorientierten und bürgernahen Erbringung staatlicher Leistungen.
Was sind Beteiligungen?
Beteiligungen sind Unternehmen oder Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen der Kanton Solothurn direkt oder indirekt Anteile hält. Sie treten in verschiedenen Rechtsformen auf – z. B. als öffentlich-rechtliche Anstalten oder privatrechtliche Aktiengesellschaften – und erfüllen öffentliche Aufgaben oder erbringen Vorleistungen dazu.
Rolle und Verantwortung des Kantons
Der Kanton nimmt bei Beteiligungen eine strategische Rolle als Eigentümer wahr. Die operative Führung verbleibt bei der Beteiligung selbst. Die Gesamtverantwortung für Steuerung und Kontrolle liegt beim Regierungsrat. Die fachliche Begleitung erfolgt durch das zuständige Departement. Ziel ist es, die Interessen der Öffentlichkeit zu wahren und gleichzeitig eine effiziente Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Beteiligungsmanagement
Das Beteiligungsmanagement des Kantons Solothurn sorgt für eine systematische und transparente Steuerung der Beteiligungen. Es dient der operativen Umsetzung der Beteiligungsstrategie und stellt sicher, dass Beteiligungen einheitlich überwacht, begleitet und weiterentwickelt werden.
Es beruht auf den Grundsätzen:
- Strategische Steuerung statt operativer Einflussnahme
- Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber Öffentlichkeit und Parlament
- Werterhalt und Risikobewusstsein bei der Vermögensverwaltung
- Einheitliche Standards durch Public Corporate Governance-Richtlinien
Diese Leitlinien sind Bestandteil der kantonalen Beteiligungspolitik und verbindlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen und strategische Steuerung
Die rechtlichen und strategischen Grundlagen des Beteiligungsmanagements des Kantons Solothurn sind im Kapitel 12 des Handbuchs zur wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV-Handbuch) verankert. Sie beruhen auf den Regierungsratsbeschlüssen Nr. 2010/326 vom 23. Februar 2010 sowie Nr. 2023/13 vom 10. Januar 2023 (Aktualisierung). Diese regeln verbindlich die Beteiligungsstrategie sowie die Public Corporate Governance (PCG) und bilden damit das Fundament für eine einheitliche, transparente und risikobewusste Steuerung aller kantonalen Beteiligungen.
Beteiligungsstrategie – Zielsetzung und Grundsätze
Die Beteiligungsstrategie definiert, weshalb und unter welchen Bedingungen sich der Kanton Solothurn an Unternehmen beteiligt. Ihr Zweck ist es, Beteiligungen gezielt zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben einzusetzen, Risiken zu steuern und eine klare Rollenverteilung zwischen Staat und Beteiligung sicherzustellen – stets unter Wahrung der strategischen Steuerung und ohne operative Einflussnahme.
Kernpunkte:
- Beteiligungen müssen dem öffentlichen Interesse dienen, demokratisch kontrollierbar und effizient steuerbar sein.
- Neue Beteiligungen bedürfen eines Regierungsratsentscheids, gestützt auf definierte Fragenkataloge; bevorzugte Rechtsformen sind sAöR oder AG.
- Der Kanton wahrt seinen Einfluss durch geeignete Beteiligungsquoten und überprüft bestehende Engagements regelmässig.
- Die Steuerung erfolgt nach einem Zweikategoriensystem: intensiv (Kategorie A) oder vereinfacht (Kategorie B).
Public Corporate Governance (PCG)
Die PCG legt fest, welche Erwartungen der Kanton als Eigentümer an Unternehmen mit staatlicher Beteiligung stellt. Dabei geht es nicht um die operative Führung durch den Kanton, sondern um die Sicherstellung einer verantwortungsvollen, transparenten und gesetzeskonformen Unternehmensführung. Die PCG ergänzt somit die Beteiligungsstrategie durch organisatorische, ethische und rechtliche Vorgaben.
Wesentliche Grundsätze:
- Gleichbehandlung von staatlichen und privaten Marktakteuren
- Klare Trennung der kantonalen Rollen (Regulator, Eigentümer, Gewährleister)
- Transparente Organisations- und Kontrollstrukturen innerhalb der Beteiligungen
- Einhaltung ethischer Grundsätze und Governance-Standards
- Öffentliche Zugänglichkeit von Geschäftsberichten, Eigentümerstrategien und Reglementen
Beteiligungsreport
Ein zentrales Instrument zur Steuerung ist der Beteiligungsreport, der jährlich vom Finanzdepartement erstellt und im Geschäftsbericht des Kantons veröffentlicht wird. Er dient der transparenzorientierten Kontrolle und Berichterstattung über alle Beteiligungen und ist Teil des Beteiligungsmanagements.
Der Beteiligungsreport liefert eine systematische Übersicht über:
- Eigentümerstrategien
- Geschäftsgang der Beteiligungen
- Risiken und besondere Vorkommnisse
- Änderungen im Beteiligungsportfolio
- Umgesetzte Steuerungs- und Kontrollmassnahmen
Ergänzend steht eine aktuelle Liste sämtlicher Beteiligungen des Kantons zur Verfügung.
→ [Aktuelle Beteiligungsliste als PDF anzeigen]
→ [Regierungsratsbeschluss Nr. 2010/326 anzeigen]
→ [Aktualisierung RRB Nr. 2023/13 anzeigen]