GERES im Kanton Solothurn
Kantonales Einwohnerregister
Das kantonale Einwohnerregister bildet die Grundlage für eine Vielzahl statistischer Auswertungen im Kanton Solothurn. Es erfasst die Wohnbevölkerung der 104 Gemeinden und liefert die Basis für die jährliche Bevölkerungsstatistik.
GERES – die Registerplattform
GERES RREG ist die Plattform für das virtuelle kantonale Einwohnerregister (kEWR). Sie koordiniert die Registerdaten verwaltungsweit – zwischen den Gemeinden, den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der kantonalen Verwaltung – und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Datenschutzes, sicher.
Gesetzliche Grundlagen
Die Registerführung basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (GESP)
- Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (VESP)
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister, SR 431.02 (RHG)
Für Registerführerinnen und Registerführer
Der Statistikdienst unterstützt die Gemeinden bei der Führung und Qualitätssicherung ihrer Einwohnerregister. Quartalsweise erhalten die Gemeinden eine Pendenzenliste mit Rückmeldungen des Bundes, Hinweisen aus dem UPI-Abgleich sowie kantonalen Plausibilitätsprüfungen. Bei Fragen steht der Statistikdienst jederzeit zur Verfügung.
Monitoring der Statistiklieferungen an das BFS / Delimo
Hilfsmittel für Registerführer/-innen
Pendenzenliste
Um das bereits hohe Qualitätsniveau der Registerdaten zu halten und noch weiter zu steigern, wird für jede betroffene Gemeinde laufend eine Pendenzenliste geführt. In dieser Liste werden alle Feedbacks, welche wir im Verlauf der Zeit sammeln, zusammengefasst. Diese Pendenzenliste wird Ihnen quartalsweise zugestellt, selbstverständlich können Sie den aktuellen Stand auch jederzeit bei uns abfragen.
Dabei sind folgende Pendezen-Typen möglich:
Bund
- Hinweis: Im Bericht zur letzten Lieferung an die Statistik hat der Bund uns diesen Hinweis zurückgespielt.
- Repetitive Fehler: Fehlermeldungen des Bundes aus Validieung und Lieferung an die Statistik, welche seit über 12 Monaten pendent sind. Diese sollten wenn immer möglich mit erster Priorität behandelt werden.
Unique Person Identification (UPI)
- Clearing: Alle Einträge in den Einwohnerregistern der Gemeinden werden automatisch mit dem Unique Person Identification (UPI) System des Bundes abgeglichen. Falls eine der folgenden Differenzen besteht, wird ein Eintrag in die Pendenzenliste vorgenommen:
- Abweichung beim Geburtsdatum (ohne 01.01.)
- Vertauschte Vor- und Nachnamen
- Ungleiche Geschlechtsangaben
- Verschiedene Personen wurden über eine Versichertennummer verknüpft
- Falsche / annulierte VN zugewiesen
Kanton
- Plausibilisierung: In GERES können logische Plausibilitätsprüfungen vorgenommen werden. Wir senden Ihnen ausgewählte Resultate aus diesen Prüfungen, welche wir für überprüfungswürdig halten. Dabei kann es sein, dass ein Problem bei der Übermittlung der Pendenzenliste bereits gelöst ist. Gewisse Probleme sind im Gemeinderegister bereits gelöst, aber noch nicht richtig im Kantonalen Register eingetragen. Diese lassen sich in der Regel mittels einer Bestandesmeldung abgleichen.
- Differenzenfeststellung: Meldungen über Differenzen zwischen Einwohner- und anderen Registern aus der Kantonalen Verwaltung werden systematisch gesammelt und gegebenenfalls in die Pendenzenliste eingetragen.
- Fachliche Fehler: grobe fachliche Fehler, beispielsweise ein Zuzugsdatum, welches vor dem Geburtsdatum liegt, werden in der Pendenzenliste eingetragen.
Gesamtsystem GERES
Hinweise und Fehlermeldungen
Haben Sie einen Hinweis für diese Seite oder einen Fehler entdeckt?
Amt für Finanzen
Statistikdienst
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509
Solothurn