Voranschlag

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat jährlich den Voranschlag. Dieser enthält Planwerte für das kommende Jahr, insbesondere zu:

  • Erfolgsrechnung
  • Investitionsrechnung
  • Globalbudgets
  • Staatsbeiträge
  • Spezialfinanzierungen und -rechnungen.

Als Ausgangslage zur Erstellung des Voranschlags dient das erste Planjahr aus dem Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP), welcher jeweils Ende März durch den Regierungsrat verabschiedet wird. Der Kantonsrat berät und verabschiedet den Voranschlag in der Dezember-Session. Erst mit dem genehmigten Voranschlag erhalten die Departemente und Ämter die Bewilligung, Ausgaben zu tätigen. Diese Ausgaben sind so zu tätigen, dass die in den Globalbudgets festgelegten Ziele eingehalten werden können. 

Im jährlichen Geschäftsbericht wird anschliessend ausgewiesen, wie die bewilligten Mittel verwendet und welche Ergebnisse erzielt wurden.