Grundbuchamt
Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:
- Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
- Hypothekargeschäfte
- Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
- Dienstbarkeitsverträge (Servitute)
ausserdem erhalten Sie
- Grundbuchauskünfte
- Grundbuchauszüge
- Eigentumsbestätigungen
Zur öffentlichen Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke ist diejenige Amtschreiberei zuständig, in deren Amtskreis sich das Grundstück befindet. Vorverträge von Kaufverträgen, Eheverträge sowie Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge können auch vom privaten Notar verurkundet werden. Befinden sich Grundstücke in mehreren Amtskreisen, kann die Beurkundung durch die Amtschreiberei erfolgen, die zuerst darum ersucht wird.