Einführung Nebenwohnsitz (eCH-0194 v3)
Nur die ersten vier Auswahlmöglichkeiten stehen den Einwohnenden zur Meldung zur Verfügung. Die weiteren dienen als Information, dass eine entsprechende Meldung über eUmzugCH nicht möglich ist und sie sich am Schalter melden müssen. Beispielsweise ist es nicht möglich über eUmzugCH einen neuen Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) anzumelden.
Diese Erweiterung basiert auf der neuen Version des eCH-Standards (eCH-0194 V.2.1.0 bzw. V3). Die Testumgebung von eUmzugCH ist bereits umgestellt. Die produktive Umgebung wird im Januar 2026 in Betrieb gehen.
Wichtig: Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, muss die neue Version auch in Ihren Einwohnerkontrollsystemen sowie in den kantonalen Registern eingeführt werden. Die EWK-Systemlieferanten sind darüber informiert und werden sich bei Ihnen für die notwendigen Anpassungen melden.
Wir bitten Sie, den Umsetzungsstand frühzeitig mit Ihren EWK-Systemlieferanten zu klären. Nur so lassen sich mögliche Störungen zum Jahresbeginn 2026 vermeiden.
eUmzug Solothurn
Kantonale Anlaufstelle
